11.07.2024

Zuschuss für neue Heizungen

Bauherren erinnern sich noch gut an den plötzlichen Förderstopp: Vom einen auf den anderen Tag gab es keine vergünstigten Kredite und Fördermittel mehr für Sanierung oder Hausbau. Wegen ausgeschöpfter Budgets hatte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) Anfang 2022 den Geldhahn zugedreht. Zuschüsse zur energetischen Sanierung gab es vorläufig nur noch für einzelne Maßnahmen.

Seit diesem Jahr gibt es wieder mehr Geld. Im Februar hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit ihrem Förderprogramm für Heizungsumbauten in selbst genutzten Einfamilienhäusern begonnen. Und seit Ende Mai sind nun auch Anträge für Heizungsmodernisierungen in Mehrfamilienhäusern von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) möglich, allerdings zunächst nur für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Für Sondereigentum, also etwa den Austausch von Gasetagenheizungen, folgt die nächste Stufe erst im August.

Rund zehn Millionen Eigentumswohnungen gibt es in Deutschland, die laut dem Verband Wohnen im Eigentum (WIE) etwa sechs Millionen Menschen gehören. Von denen dürften viele auf das Signal gewartet haben, mit der Heizungssanierung loszulegen. Die Zahl der Anfragen habe sich seit dem 28. Mai, als die WEG-Förderung begann, verdoppelt, sagte KfW-Vorständin Katharina Herrmann. 5000 Interessenten meldeten sich aktuell pro Woche bei der Förderbank. „Die Zusage erfolgt innerhalb weniger Minuten“, so Herrmann.

Bis zu 70 Prozent

Maximal erstattet die KfW auch bei Eigentümergemeinschaften, so wie bei Einfamilienhäusern, bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten für eine neue Heizung. Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) können eine Basisförderung von 30 Prozent der Investitionskosten für ihre Gemeinschaftsheizungsanlage erhalten. Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung werden im Rahmen der Heizungsförderung mit bezuschusst. Eine separate Förderung gibt es dafür laut KfW nicht.

Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen, ist ein Effizienzbonus von zusätzlich fünf Prozent erhältlich. Für Biomasseheizungen wird ein Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2500 Euro gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 Milligramm pro Kubikmeter nicht überschreiten.

Zusätzlich gibt es für Eigentümer, die in ihren eigenen vier Wänden leben und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro haben, weitere 30 Prozent Förderung, den sogenannten Einkommensbonus. Wer mehr verdient, kann noch vom Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Gas-Etagenheizungen von anfänglich 20 Prozent profitieren. Auch Nachtspeicherheizungen fallen darunter sowie funktionstüchtige Biomasseheizungen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre alt sind. Bis 31. Dezember 2028 gibt es die 20 Prozent. Dann sinkt der Speedbonus mit Jahresbeginn 2029 auf 17 Prozent und dann alle zwei Jahre um weitere drei Prozentpunkte.

Gestaffelte Förderung

Allerdings gibt es nicht für jede Wohnung den gleichen Förderbetrag. Die KfW hat die anrechenbaren Kosten gestaffelt, in der Annahme, dass normalerweise ein großer Gesamtbetrag für die Heizung im Keller anfällt und dass es bei weiteren Wohnungen zunehmend nur darum geht, diese anzuschließen: Höchstens 30.000 Euro betragen die förderfähigen Kosten für die erste Wohnung, jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste und jeweils 8000 Euro für jede weitere Wohnung. Bei einer WEG mit acht Wohnungen beträgt die Höchstsumme der förderfähigen Kosten also 121.000 Euro für die neue Heizung. Den Förderhöchstsatz von 70 Prozent darauf angerechnet, ergibt das eine maximale Fördersumme von 84.700 Euro Zuschuss für alle acht Parteien.

Wer eine Zusage für Zuschüsse von der KfW bekommen hat, kann einen ergänzenden, zinsgünstigen KfW-Förderkredit beantragen, in der Regel bei der Hausbank. Pro Wohneinheit beträgt das Darlehen maximal 120.000 Euro.

Sanierung planen

„Um auch finanziell auf einen Heizungstausch und andere größere Sanierungsmaßnahmen vorbereitet zu sein, sollten Wohnungseigentümergemeinschaften beziehungsweise deren Verwaltung einen Erhaltungsplan für ihre Wohnungseigentumsanlage nebst Finanzierungskalkulation aufstellen“, rät WIE-Präsidentin Gabriele Heinrich. In diesem Plan sollten alle Erhaltungsmaßnahmen, Modernisierungen und Sanierungen – nicht nur energetische Sanierungen – zusammengetragen werden.

Für die Heizungsförderung müssen WEGs zuerst in einer Eigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen haben, dass sie eine Förderung durch die KfW in Anspruch nehmen wollen. Dann stellt der Hausverwalter bei der KfW den gemeinschaftlichen Antrag auf die Basisförderung und gegebenenfalls auf den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag für die Gesamtkosten der Maßnahme am Gemeinschaftseigentum.

Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus müssen selbstnutzende Wohnungseigentümer separat für ihre Wohneinheit bei der KfW beantragen. Dafür müssen sie Nachweise, etwa Einkommensteuerbescheide oder Meldebestätigung, selbst vorlegen – wofür sie nach der Zusage der Basisförderung sechs Monate Zeit haben.

Sondereigentum wartet

Wohnungseigentümer, die ihre Etagenheizung durch eine neue, klimafreundliche Etagenheizung ersetzen möchten, sind noch nicht dran. Ihre Anträge auf Heizungsförderung nimmt die KfW erst ab Ende August entgegen. Etagenheizungen stehen im sogenannten Sondereigentum, gehören also den einzelnen Wohnungseigentümern selbst – im Gegensatz zu einer zentralen Heizungsanlage, die Gemeinschaftseigentum ist. Sonderfall: Wenn die Etagenheizungen gegen eine zentrale Anlage ausgetauscht werden sollen, darf die WEG die Förderung schon jetzt beantragen.

Ende August haben auch Eigentümer von vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern die Möglichkeit, Fördermittel für eine neue Heizung zu beantragen. Sogar Heizungen in sogenannten Nichtwohngebäuden werden bezuschusst, von der Schule bis zur Fabrikhalle gibt es also Geld für umweltgerechtere Heizungen. Laut KfW wird es dann auch höhere Maximalbeträge geben. Es stehe aber noch nicht fest, wie hoch die sein werden.

Sorge um das Budget

Klar ist: Das Programm wird viele Milliarden Euro kosten – ob aber genug für alle da ist? Die KfW schreibt den Finanzierungsvorbehalt unter jede Information zum Thema: „Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.“ Gerade WEGs hätten deutlich längere Entscheidungswege nötig, sagt Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB). „Ob die Mittel so lange ausreichen, damit WEGs, die jetzt mit der Planung beginnen, auch von der Förderung profitieren, ist nach den Erfahrungen der letzten Jahre stark zu bezweifeln.“

Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbands der Immobilienverwalter Deutschlands (VDIV), sieht ein weiteres Problem: „Die Wohnungseigentümer haben kein Vertrauen in die Förderpolitik.“ Und solange es keine verlässliche Förderpolitik gebe, die langfristig angelegt sei, würden sich die Wohnungseigentümer nicht für den Bau einer neuen Heizung entscheiden. Zudem sei der überwiegenden Mehrheit noch gar nicht klar, ob und wann in ihrer Gegend Fernwärme verfügbar ist.

„Ob die Mittel so lange ausreichen, ist stark zu bezweifeln“, so Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbundes (BSB).

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